Illustration: Fuchs und Wolf im Anzug vor der Kanzleitür von Bonin & Langner

Gegen Sie steht der Staat. Für Sie stehen wir.

Bonin & Langner — Strafverteidigung ZürichStrafrecht · Über 2500 Fälle · In allen Instanzen · Ausgezeichnet von Bilanz & Le Temps
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Beschuldigt?
Das zählt jetzt.

Ernstfall

Eine Beschuldigung verändert alles — schlagartig. Gegen Sie steht eine eingespielte Maschinerie aus Polizei, Staatsanwaltschaft und Gericht. Die wichtigsten Weichen werden ganz am Anfang des Verfahrens gestellt. Bevor Sie irgendetwas tun:

01

Schweigen Sie.

Sie haben das Recht, die Aussage zu verweigern — nutzen Sie es. Personalien ja. Zum Vorwurf sagen Sie nichts, bevor Sie mit Ihrer Verteidigung gesprochen haben. Was gut gemeint ist, kann gegen Sie verwendet werden.

02

Stoppen Sie.

Nichts erklären, nichts unterschreiben, das Sie nicht verstehen. Verlangen Sie die Siegelung von Mobiltelefon, Computer, Ordnern und Notizen. Erst die Strategie, dann die Schritte.

03

Rufen Sie uns an.

Vor der Einvernahme, bei Hausdurchsuchung, Verhaftung, Strafbefehl oder Anklage, sofort anrufen: 076 566 26 15. Auch für Angehörige, wenn jemand festgenommen wurde.

Wir machen Strafrecht.

Die Kanzlei

Strafverteidigung ist unsere Berufung. Volle Konzentration in jeder Phase des Verfahrens, in jedem Kanton, vor allen Instanzen.

Fokus

Strafrecht ist schnelllebig und komplex. Wer sich nicht täglich damit befasst, verliert den Überblick. Wir nicht.

Erfahrung

Über 2500 Fälle von der ersten Einvernahme bis zum Bundesgericht. Strafverteidigung ist unser Alltag.

Haltung

Wir kämpfen konsequent für die Rechte unserer Mandantschaft bis zur letzten Instanz.

2500+Fälle

Bewährte Erfahrung aus Strafverfahren aller Komplexität.

Bilanz & Le Temps

Wiederholt als eine der besten Strafrechtskanzleien der Schweiz ausgezeichnet.

100%Strafrecht

Kein Kompromiss.

CHAlle Instanzen

Zürich als Basis. Alle Kantone. Von der Polizei bis ans Bundesgericht.

Verteidigung.
In jeder Lage.

Tätigkeit

Ein Strafverfahren beginnt nie mit einem Paragraphen, sondern mit einer Vorladung, einer Verhaftung, einer Hausdurchsuchung, einem Brief der Staatsanwaltschaft. Genau dort setzen wir an.

Einvernahme & Vorladung

Vorbereitung, Begleitung, Aussageverhalten, Protokollkontrolle — ob und was Sie aussagen, entscheiden wir vorher gemeinsam.

Verhaftung & Haft

Haftanhörung, Haftentlassung, Kontakt zu Angehörigen. Jetzt zählt jede Minute — wir handeln sofort.

Hausdurchsuchung & Siegelung

Beschlagnahme und Siegelung von Handy, Computer, Datenträgern und Akten — wir sichern Ihre Rechte.

Strafbefehl & Einsprache

Fristen wahren, Risiken analysieren, taktisch entscheiden — bevor aus einem Brief ein rechtskräftiges Urteil wird.

Wirtschaftsstrafrecht

Betrug, Veruntreuung, Urkundendelikte, Geldwäscherei — auch in komplexen Verfahren mit FINMA-Bezug und internationalem Kontext.

Gewalt- & Sexualdelikte

Schwere Vorwürfe, oft Aussage gegen Aussage — strategisch, mit sorgfältiger Arbeit an Akten und Beweislage.

Betäubungsmittel & Strassenverkehr

Vom einfachen Besitz bis zum grenzüberschreitenden Handel; Führerausweisentzug, Trunkenheitsfahrt, schwere Verkehrsregelverletzung.

Jugendstrafrecht

Jugendanwaltschaft, Schutzmassnahmen, Unterbringung — wir verteidigen Jugendliche und beziehen die Eltern ein. Entscheidend ist, dass Schule, Lehre und Zukunft offen bleiben.

Opfer- & Privatklägervertretung

Akteneinsicht, Beweisanträge, Genugtuung und Schadenersatz — wir vertreten auch Opfer, Geschädigte und Angehörige im Verfahren.

Gericht & Rechtsmittel

Hauptverhandlung, Berufung, Beschwerde — wir greifen das Verfahren dort an, wo es angreifbar ist. Wenn nötig bis ans Bundesgericht.

Zwei Namen.
Eine Haltung.

Das Team

Persönlich, gemeinsam, strategisch. Bei uns gibt es keine anonyme Abteilung — wir beraten Sie, wir verteidigen Sie.

Duri Bonin

Rechtsanwalt · Strafverteidiger

Wenn Freiheit, Ruf oder berufliche Existenz auf dem Spiel stehen, sucht Duri Bonin den wirksamen Hebel. Das kann der übersehene Widerspruch, eine Schwäche in der Beweisführung, ein Verfahrensfehler oder der richtige Antrag zur richtigen Zeit sein.

In mehr als 800 Folgen seines Podcasts «Auf dem Weg als Anwält:in» zeigt sich, was auch seine Verteidigung prägt: juristische Neugier, Durchsetzungsvermögen, verständliche Kommunikation und ein ernsthaftes Interesse am Menschen hinter dem Vorwurf.

bonin@blra.ch

Nina Langner

Rechtsanwältin · Strafverteidigerin

Nina Langner spricht Klartext, hört genau zu und verteidigt nicht nach einem vorgefertigten Muster. Ob Aussage, Schweigen, Kooperation oder Konfrontation: Entscheidend ist für sie, welche Strategie den Menschen in seiner konkreten Situation am besten schützt.

Ihr persönlicher Massstab ist ebenso einfach wie anspruchsvoll: jeden Menschen so zu verteidigen, wie sie selbst verteidigt werden möchte.

langner@blra.ch

Vom Anruf bis zum Urteil.

Vorgehen
01

Erstkontakt

Sofort. Vertraulich. Rufen Sie uns an. Am Anfang zählt jede Minute.

02

Analyse

Wir erfassen Ihre Situation — Vorwürfe, Beweislage, Verfahrensstand — und geben eine klare Einschätzung.

03

Strategie

Gemeinsam legen wir die Verteidigungslinie fest: abgestimmt auf Vorwürfe, Beweislage und Verfahrensstand, nicht auf ein Standardmuster.

04

Verteidigung

Wir vertreten Sie bei der Polizei, vor der Staatsanwaltschaft und vor Gericht, wenn nötig bis ans Bundesgericht; und setzen mit der Verteidigung dort an, wo sie Ihnen am meisten hilft.

Wissen, das hilft.

Wissen
A

Was tun bei einer Vorladung?

+
Ruhe bewahren, Termin nicht ignorieren, aber nicht unvorbereitet handeln oder hingehen. Ob Sie aussagen oder schweigen und was eine Aussage bewirken würde, klären wir vor der Einvernahme. Rufen Sie an, sobald die Vorladung im Briefkasten liegt. Wir übernehmen dann die Kommunikation mit der Polizei und Staatsanwaltschaft.
B

Muss ich bei der Polizei aussagen?

+
Nein, Sie müssen nicht aussagen und Sie sollten auch nicht unvorbereitet aussagen. Sie müssen alles angeben, was auf der Identitätskarte steht. Das sind: Namen, Geburtsdatum und Heimatort. Zum Vorwurf haben Sie ein Aussageverweigerungsrecht. Sie können sich auch durch Schweigen verteidigen. Das heisst, eine Aussageverweigerung darf nicht gegen Sie verwendet werden.
C

Was tun bei einer Hausdurchsuchung?

+
Lassen Sie sich den Durchsuchungsbefehl zeigen und verlangen Sie die Siegelung von Unterlagen und Datenträgern. Unterschreiben Sie nur, was Sie wirklich verstehen, erklären Sie nichts und rufen Sie uns an, noch während die Polizei vor Ort ist.
D

Ein Angehöriger oder eine Freundin wurde verhaftet — was können Sie tun?

+
Sie können für die festgenommene Person eine Verteidigung suchen, sofort. Wer in Haft ist, kann kaum selbst handeln; Angehörige schon. Wir klären die Haftgründe und stellen den Kontakt her. Je früher, desto besser.
E

Strafbefehl erhalten — was jetzt?

+
Die Einsprachefrist beträgt 10 Tage. Verpassen Sie sie, wird der Strafbefehl rechtskräftig wie ein Urteil, meist mit einem Eintrag ins Strafregister. Zuerst wahren wir die Frist, dann analysieren wir Chancen, Risiken und Kosten in Ruhe.
F

Amtliche Verteidigung — habe ich Anspruch darauf?

+
In vielen Fällen ja. Bei schwereren Vorwürfen oder wenn Sie sich eine Verteidigung nicht leisten können, wird Ihnen eine amtliche Verteidigung bestellt. Dabei dürfen Sie die Anwältin oder den Anwalt Ihres Vertrauens vorschlagen, auch uns. Ob die Voraussetzungen erfüllt sind, prüfen wir im ersten Gespräch.
G

Was kostet Strafverteidigung?

+
Wir sprechen von Anfang an offen über Geld. Die Kosten richten sich nach Aufwand und Komplexität des Verfahrens; wo die Voraussetzungen erfüllt sind, kommt eine amtliche Verteidigung in Frage. Im ersten Gespräch klären wir die Kostenfrage transparent, bevor Sie sich entscheiden.

«Auf dem Weg als Anwält:in»

Im Podcast sprechen Duri Bonin und Nina Langner mit Gästen (Beschuldigte, Verurteilte, Staatsanwälte, Gutachter, Polizisten und Verteidiger) darüber, wie Strafverfahren wirklich funktionieren — von der ersten Einvernahme bis zur Urteilseröffnung.

Über 800 Folgen zeigen, wie wir denken und arbeiten: keine Fachsprache als Nebel, sondern klare Analyse. Wer uns mandatiert, weiss vorher, wen er bekommt.

Die ersten Stunden
entscheiden.

Wer zu spät reagiert, verschenkt Möglichkeiten, die sich oft nicht zurückholen lassen. Rufen Sie an, bevor Sie aussagen, etwas unterschreiben oder erklären. Wir sind für Sie da: diskret, direkt, ohne Umwege.

076 566 26 15 044 923 26 16 Vertraulich · Diskret bonin@blra.ch langner@blra.ch
Nietengasse 11/15 · 8004 Zürich